ZFU und FernUSG: Was Coaches und Online-Unternehmer wissen müssen

Die Begriffe ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) und FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) sind in der Coaching- und Online-Business-Szene seit einiger Zeit ein heiß diskutiertes Thema.

Vielleicht hast du in den letzten Monaten auch von Unsicherheiten und hitzigen Diskussionen gehört. Doch was steckt wirklich dahinter? Und was bedeutet das für dich als Coach, Berater oder Anbieter von Online-Kursen?

In diesem Artikel erfährst du, was es mit ZFU und FernUSG auf sich hat und wie du dein Angebot rechtlich sicher aufstellst – ohne Angst vor der nächsten Abmahnwelle!

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die ZFU und was regelt das FernUSG?

Starten wir mit den Basics: Was genau sind ZFU und FernUSG, und warum solltest du sie als Online-Coach kennen?

Die ZFU – Deine staatliche Prüfinstanz für Fernunterricht

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist eine staatliche Behörde, die dafür sorgt, dass im Bereich des Fernunterrichts in Deutschland bestimmte Standards eingehalten werden. Ihr Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Qualität von Bildungsangeboten sicherzustellen.

Die ZFU ist zuständig für:

  • Zulassung und Registrierung von Fernunterrichtsanbietern
  • Überprüfung der Lerninhalte und -materialien
  • Kontrolle der Vertragsbedingungen und Gebühren
  • Überwachung der Unterrichtsqualität
  • Durchführung von Beschwerdeverfahren

Das FernUSG – Gesetzliche Regeln für Fernunterricht

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fernlehrgänge und E-Learning-Angebote fest. Es dient dem Schutz der Teilnehmer und sorgt dafür, dass nur hochwertige und seriöse Bildungsangebote auf den Markt kommen.

Durch das Gesetz wird definiert, welche Voraussetzungen ein Fernlehrgang erfüllen muss, um als Fernunterricht anerkannt zu werden. Dazu gehört beispielsweise eine Zertifizierung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Das Gesetz gilt für alle Kurse, die:

  • Gegen Bezahlung angeboten werden
  • Wissen oder Fähigkeiten vermitteln
  • Überwiegend ortsunabhängig durchgeführt werden und
  • Den Lernerfolg überwachen (z. B. durch Tests oder Feedback).

Welche Programme brauchen eine Zertifizierung?

Sind alle Bedingungen, die das Gesetz verlangt, erfüllt, brauchst du eine Zertifizierung durch die ZFU.

Hier ein paar Beispiele für Angebote, die unter das FernUSG fallen können:

  • Onlinekurs mit wöchentlichen/monatlichen Q&A-Calls, die aufgezeichnet werden
  • Live-Workshop mit Zugang zur Aufzeichnung
  • 1:1-Coaching inklusive Video-Bibliothek
  • 1:1-Coaching mit Aufzeichnung der Sessions
  • E-Book mit Q&A-Call

Warum das Urteil des OLG Celle 2023 für Aufruhr sorgte

Im Jahr 2023 sorgte ein Urteil des OLG Celle für einen Aufschrei in der Coaching-Branche. In diesem Urteil wurde zum ersten Mal festgestellt, dass das FernUSG nicht nur auf Verbraucher (B2C), sondern auch auf Geschäftskunden (B2B) anwendbar sein könnte, was so komplett neu wäre.

Dieses Urteil hätte zur Konsequenz, dass rund 80% der Online-Angebote im B2B-Bereich unter die Zertifizierungspflicht fallen würden, was so aber kein Coach eingeplant hat. Auch hätte es zur Konsequenz, dass wenn eine Zertifizierung nicht vorliegt, Verträge für nichtig erklärt werden können und Kunden möglicherweise ihr Geld zurückverlangen könnten.

Dieses Urteil ist bislang aber noch kein Leitentscheid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Auch zeigen neueste Urteile, eine andere Richtung.

Neueste Entwicklungen in 2024: Entwarnung für B2B-Coaches?

Einige Urteile widersprechen der Ansicht des OLG Celle. Diese Gerichte argumentieren, dass das FernUSG im B2B-Bereich nicht anwendbar ist. Das würde vor allem für Coaching-Anbieter im Business-Bereich mehr Sicherheit bringen.

Diese Entscheidungen stärken die Position von Coaching-Anbietern, die Dienstleistungen im B2B-Bereich anbieten, da das FernUSG hier nicht als Argument zur Vertragsnichtigkeit herangezogen werden kann.

Trotzdem gibt es, wie gesagt, noch keine Leitentscheidung des BGH, die eine Richtung für alle Gericht vorgeben würde, sodass weiterhin jeder Fall im Einzelfall betrachtet werden muss und Gerichte möglicherweise auch anders entscheiden könnten.

Wichtig ist zu betonen, dass es bei der aktuellen Diskussion nur um das Verhältnis im B2B-Bereich geht. Im B2C Bereich besteht keine Unklarheit und das FernUSG ist anwendbar.

Ist der ganze Hype um das Thema nun berechtigt?

Das Urteil des OLG Celle hat für einen Aufschrei gesorgt und die Sache ist leider bis heute noch nicht final geklärt. Doch die neuesten Urteile zeigen in eine Richtung, in der das FernUSG eher nicht im Bereich B2B greift.

Der Hype bzw. die Angst um das Thema FernUSG und ZFU ist somit nicht unbegründet, aber mittlerweile zeigen die neuesten Urteile eine entspanntere Richtung für Coaches. Allerdings ist die Sachlage bis heute immer noch nicht abschließend geklärt, weshalb jeder Fall einzeln betrachtet und entschieden werden muss.

Überprüfe daher dein Angebot und lasse dich im Zweifel beraten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

(R)echtEasy - Rechtliche Klarheit zu FernUSG & ZFU

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Ich bin Agi Wee

Hallo, ich bin Agi Wee,

Rechtsanwältin, Hobby-Fotografin, Leseratte, Klavierspielerin, Tee-Liebhaberin, Yogi und Reise-Lover. Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag; ein Lächeln kostet nichts, also schenke es jedem, der dir begegnet.

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