Der 2. August 2026 rĂŒckt nĂ€her und mit ihm die KI-Kennzeichnungspflicht, ein Thema, das viele im Online-Business noch gar nicht auf dem Schirm haben. Ab diesem Tag entfaltet Artikel 50 der europĂ€ischen KI-Verordnung seine praktische Wirkung.
Wer in seinem Business KI-Tools einsetzt, sei es fĂŒr Texte, Bilder, Videos oder Voiceover, kommt an diesem Thema nicht mehr vorbei. Und weil Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes im Raum stehen, lohnt sich ein genauer Blick, bevor der Stichtag da ist.
Lass mich dir daher zeigen, was diese neue Rechtslage fĂŒr dein Business konkret bedeutet. Ohne Paragrafendschungel, aber mit genug Tiefe, damit du am Ende wirklich sichere Entscheidungen treffen kannst.
Inhaltsverzeichnis
KI-Kennzeichnungspflicht: Diese zwei Daten solltest du dir merken
Die Verordnung fĂŒhrt ihre Pflichten in zwei Stufen ein.
Ab dem 2. August 2026 greifen die Regeln fĂŒr alle, die KI-Systeme geschĂ€ftlich nutzen. Also auch fĂŒr dich, wenn du mit ChatGPT, Claude, Midjourney oder Ă€hnlichen Tools arbeitest.
Ein zweites Datum kommt am 2. Dezember 2026 hinzu. Ab dann treffen zusÀtzliche Pflichten diejenigen, die selbst eine KI-Funktion unter eigenem Namen anbieten, etwa einen eigenen Chatbot auf der Website.
FĂŒr die meisten Coaches, Beraterinnen und Dienstleisterinnen ist vor allem der erste Termin im August relevant.
Wann muss ein KI-Text ĂŒberhaupt gekennzeichnet werden?
Hier lohnt sich ein genauerer Blick auf den Gesetzestext, denn er ist deutlich enger gefasst, als man auf den ersten Blick vermuten wĂŒrde.
Die Pflicht greift nĂ€mlich nur dann, wenn ein Text mittels KI erstellt wurde und veröffentlicht wird, um die Ăffentlichkeit ĂŒber Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ohne dass dabei ein Mensch die inhaltliche Kontrolle ĂŒbernommen hat.
Entscheidend ist also nicht, ob du ĂŒberhaupt KI verwendet hast, sondern wie viel redaktionelle Verantwortung am Ende bei dir liegt.
LĂ€sst du einen Text komplett von der KI schreiben und veröffentlichst ihn unverĂ€ndert, ohne dass fĂŒr deine Leserinnen erkennbar wĂ€re, dass keine menschliche Hand mehr eingegriffen hat, dann greift die Kennzeichnungspflicht.
Nutzt du die KI hingegen nur als Ausgangspunkt und ĂŒberarbeitest den Text inhaltlich, bis er wirklich nach dir klingt, entfĂ€llt die Pflicht. Genauso, wenn du selbst schreibst und die KI lediglich Rechtschreibung oder Formulierung glĂ€ttet. Rein interne Inhalte wie Team-Notizen sind ohnehin nicht betroffen.
Praxis Tipp:
Bei der sogenannten redaktionellen Kontrolle entsteht oft ein MissverstĂ€ndnis. Es reicht nicht, einen KI-Text kurz zu ĂŒberfliegen und abzunicken. Gemeint ist eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Text. Im Zweifel solltest du sogar dokumentieren können, wer den Inhalt wann geprĂŒft hat.
Betrifft dich das als Coach oder Beraterin ĂŒberhaupt?
Die entscheidende Weiche stellt der Begriff âöffentliches Interesseâ. Gemeint ist damit nicht jede Information, die fĂŒr deine Community spannend ist, sondern ein Informationszweck gegenĂŒber der breiten Allgemeinheit.
Klassische Programmwerbung, persönliche Einblicke in deinen Alltag oder typischer Ratgeber-Content zu deiner Nische fallen in aller Regel nicht darunter.
Anders sieht es aus, wenn du dich zu Themen Ă€uĂerst, die ĂŒber deine eigene Zielgruppe hinaus gesellschaftlich bedeutsam sind, etwa als Finanzcoach zu aktuellen Zinsentscheidungen oder als Gesundheitsberaterin zu einer medizinischen Warnung mit breiterer Relevanz.
Veröffentlichst du in solchen FĂ€llen komplett KI-generierten Content, ohne ihn selbst inhaltlich geprĂŒft zu haben, rate ich dir zur Vorsicht und zu einer Kennzeichnung. FĂŒr den gröĂten Teil des klassischen Online-Marketings darfst du aber erst einmal aufatmen.
KI-Bilder und KI-Videos: Was einen Deepfake rechtlich ausmacht
Der Begriff Deepfake fÀllt in diesem Zusammenhang stÀndig, wird aber selten wirklich erklÀrt.
Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen Deepfake, wenn drei Dinge gleichzeitig zutreffen:
- Der Inhalt wurde durch KI erzeugt oder wesentlich verĂ€ndert. Reine Rechtschreibkorrekturen oder automatische Bildoptimierungen reichen dafĂŒr nicht aus.
- Er bezieht sich auf real existierende Personen, Orte, GegenstÀnde, Einrichtungen oder Ereignisse.
- Er ist so realistisch gestaltet, dass er glatt als echt durchgehen könnte.
Auf eine TĂ€uschungsabsicht kommt es dabei ĂŒberhaupt nicht an. Selbst ein Bild, das nur zur Illustration gedacht war, kann kennzeichnungspflichtig sein, sobald es objektiv geeignet ist, fĂŒr echt gehalten zu werden.
Und ein Detail, das leicht ĂŒbersehen wird: Es reicht schon, wenn eines der genannten Elemente real ist. Person, Ort und Gegenstand mĂŒssen nicht alle gleichzeitig zutreffen.
Was heiĂt das konkret fĂŒr deinen Alltag?
Ein KI-generiertes Business-Portrait von dir vor einem echten, existierenden Wahrzeichen zÀhlt als Deepfake im rechtlichen Sinn und muss gekennzeichnet werden, weil du als reale Person an einem realen Ort auftauchst.
Stellst du dich stattdessen vor eine offensichtlich erfundene Stadt-Kulisse, die es so nirgendwo gibt, greift die Pflicht in der Regel nicht, selbst wenn du selbst echt bist.
Vorsicht ist allerdings geboten, sobald der Begleittext etwas anderes suggeriert, zum Beispiel wenn du schreibst, das sei dein Trip nach einem bestimmten, tatsÀchlich aber frei erfundenen Ort gewesen. Dann kann die Pflicht plötzlich wieder aufleben, weil der Gesamteindruck eine echte Situation vortÀuscht.
Auch eine geklonte Stimme, die realistisch nach einer echten Person klingt, sei es deine eigene oder die von jemand anderem, fÀllt unter diese Definition und muss gekennzeichnet werden.
Komplett erfundene Motive dagegen, mit fiktiver Person und fiktivem Ort, die klar als Fantasie erkennbar sind, brauchen keine Kennzeichnung.
Praxis Tipp:
Eine Sonderrolle nehmen Produktbilder ein. Zeigt das Bild ein konkretes Produkt, das du tatsĂ€chlich verkaufst, etwa dein physisches Workbook als Mockup, spricht vieles fĂŒr eine Kennzeichnungspflicht. Handelt es sich eher um ein allgemeines Werbebild fĂŒr eine ganze Produktreihe, ohne dass ein bestimmtes Exemplar gezeigt wird, ist die Rechtslage weniger klar. Höchstrichterlich entschieden ist das bislang nicht.
Im Zweifel rate ich dir auch hier: lieber kennzeichnen.
Die EU-Icons sind hilfreich, aber nicht in Stein gemeisselt
Die EU-Kommission hat VorschlĂ€ge fĂŒr einheitliche Icons veröffentlicht, mit denen sich KI-Inhalte kennzeichnen lassen. Diese basieren momentan auf dem englischen KĂŒrzel âAIâ und unterscheiden zusĂ€tzlich zwischen vollstĂ€ndig KI-generierten und lediglich KI-verĂ€nderten Inhalten.
Zwei Dinge solltest du dabei im Hinterkopf behalten:
Die Nutzung dieser Icons ist freiwillig. Ein eigenes, verstĂ€ndliches Label funktioniert genauso gut. Und das bloĂe Anbringen eines Icons ersetzt niemals die inhaltliche PrĂŒfung, ob ĂŒberhaupt eine Kennzeichnungspflicht besteht.
Weil deutsche Gerichte traditionell verlangen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer eigenen Sprache informiert werden, gilt die deutsche AbkĂŒrzung âKIâ derzeit als die rechtlich robustere Wahl gegenĂŒber dem englischen âAIâ.
Eine Plattform kann strenger sein als das Gesetz
Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht ist nur die halbe Wahrheit.
Instagram, TikTok und andere Plattformen haben eigene Richtlinien, die oft weiter gehen als das Gesetz selbst. Sie verlangen beispielsweise eine Kennzeichnung fĂŒr jeden realistisch wirkenden KI-Inhalt, ganz gleich ob eine reale Person oder ein reales Ereignis darin vorkommt.
Wichtig dabei: Selbst wenn eine Plattform KI-Inhalte automatisch erkennt und markiert, bist du damit nicht automatisch aus deiner eigenen gesetzlichen Pflicht entlassen.
Ein Blick in die aktuellen Nutzungsbedingungen deiner KanĂ€le lohnt sich also unabhĂ€ngig von der KI-Verordnung. Denn VerstöĂe dagegen können dich Reichweite kosten oder im schlimmsten Fall sogar den Account gefĂ€hrden.
Was bei einem VerstoĂ realistisch droht
Die Höchststrafe von 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes klingt dramatisch, ist aber ein theoretischer Maximalwert.
Bei einzelnen Alltagsinhalten dĂŒrfte das Risiko einer behördlichen PrĂŒfung ĂŒberschaubar bleiben, schon allein weil die Aufsichtsbehörden unmöglich jeden einzelnen Beitrag kontrollieren können. Bei groĂangelegten Kampagnen oder besonders irrefĂŒhrenden Inhalten sieht die Sache natĂŒrlich anders aus.
Praktisch relevanter fĂŒr dich als Unternehmerin ist ohnehin ein anderes Risiko: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Weil die Transparenzpflichten voraussichtlich auch als Regel fĂŒr lauteren Wettbewerb gelten werden, könnten Mitbewerber oder VerbĂ€nde eine fehlende Kennzeichnung abmahnen. Das bedeutet im Zweifel Abmahnkosten, eine UnterlassungserklĂ€rung und bei einem erneuten VerstoĂ sogar eine Vertragsstrafe.
Eine Kennzeichnung macht deinen Inhalt noch nicht rechtssicher
Ein Punkt, der leicht untergeht: Selbst eine korrekte KI-Kennzeichnung macht einen Inhalt nicht automatisch zulÀssig.
Zeigt dein KI-Bild eine erkennbare reale Person ohne deren Einwilligung, bleibt das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, ganz egal ob du den Inhalt als KI-generiert markiert hast oder nicht.
Die neue Kennzeichnungspflicht kommt also zusÀtzlich zu den bestehenden Regeln des Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechts hinzu. Sie ersetzt sie nicht.
Deine Checkliste fĂŒr die nĂ€chsten Wochen
- Content-Pipeline prĂŒfen: Wo lĂ€uft KI komplett durch, ohne dass du redaktionell eingreifst?
- Faustregel etablieren: âKI liefert den Entwurf, ein Mensch prĂŒft inhaltlich und gibt die finale Freigabe.â Dann bist du in der Regel raus aus der Pflicht.
- Bild, Video, Voice: PrĂŒf die drei Deepfake-Kriterien. Wenn alle drei zutreffen, kennzeichnen!
- Gesellschaftlich relevante Themen: Postest du zu Themen mit gesellschaftlicher Relevanz (Recht, Finanzen, Gesundheit, Politik etc.)? Dann prĂŒf besonders sorgfĂ€ltig, ob "öffentliches Interesse" greifen könnte.
- Prozess dokumentieren: Sichere Nachweise, wann und wie ein KI-Inhalt entstanden ist, besonders bei Kampagnen mit gröĂerer Reichweite.
- Eigene KI-Tools: Bietest du einen Chatbot oder KI-Assistenten auf deiner Website an? Dann denk an den 2. Dezember als zweiten Stichtag.
Rechtssicher mit KI arbeiten
Die neuen Kennzeichnungspflichten treffen nicht jeden Social-Media-Post gleichermaĂen. Ignorieren solltest du sie trotzdem nicht.
Wer sich jetzt in Ruhe die eigene Content-Produktion anschaut und ein paar klare interne Regeln aufstellt, muss ab August nicht in Panik alles umbauen.
Und in diesem noch jungen Rechtsgebiet gilt ohnehin: Im Zweifel lieber einmal zu viel gekennzeichnet als einmal zu wenig.
Du willst dein Online-Business nicht nur beim Thema KI, sondern dauerhaft rechtssicher aufstellen? Dann lass mich dir helfen! In meinem Onlinekurs Total Legal gehe ich mit dir Schritt fĂŒr Schritt durch alle rechtlichen Themen deines Business und die neuen Ănderungen in Bezug auf die KI-Kennzeichnung werden hier ausfĂŒhrlich erklĂ€rt.


