KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Coaches, Beraterinnen und Online-Dienstleisterinnen jetzt wissen müssen

Agiwee - Blog - KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Der 2. August 2026 rückt näher und mit ihm die KI-Kennzeichnungspflicht, ein Thema, das viele im Online-Business noch gar nicht auf dem Schirm haben. Ab diesem Tag entfaltet Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung seine praktische Wirkung.

Wer in seinem Business KI-Tools einsetzt, sei es für Texte, Bilder, Videos oder Voiceover, kommt an diesem Thema nicht mehr vorbei. Und weil Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes im Raum stehen, lohnt sich ein genauer Blick, bevor der Stichtag da ist.

Lass mich dir daher zeigen, was diese neue Rechtslage für dein Business konkret bedeutet. Ohne Paragrafendschungel, aber mit genug Tiefe, damit du am Ende wirklich sichere Entscheidungen treffen kannst.

Inhaltsverzeichnis

KI-Kennzeichnungspflicht: Diese zwei Daten solltest du dir merken

Die Verordnung führt ihre Pflichten in zwei Stufen ein.

Ab dem 2. August 2026 greifen die Regeln für alle, die KI-Systeme geschäftlich nutzen. Also auch für dich, wenn du mit ChatGPT, Claude, Midjourney oder ähnlichen Tools arbeitest.

Ein zweites Datum kommt am 2. Dezember 2026 hinzu. Ab dann treffen zusätzliche Pflichten diejenigen, die selbst eine KI-Funktion unter eigenem Namen anbieten, etwa einen eigenen Chatbot auf der Website.

Für die meisten Coaches, Beraterinnen und Dienstleisterinnen ist vor allem der erste Termin im August relevant.

Wann muss ein KI-Text überhaupt gekennzeichnet werden?

Hier lohnt sich ein genauerer Blick auf den Gesetzestext, denn er ist deutlich enger gefasst, als man auf den ersten Blick vermuten würde.

Die Pflicht greift nämlich nur dann, wenn ein Text mittels KI erstellt wurde und veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ohne dass dabei ein Mensch die inhaltliche Kontrolle übernommen hat.

Entscheidend ist also nicht, ob du überhaupt KI verwendet hast, sondern wie viel redaktionelle Verantwortung am Ende bei dir liegt.

Lässt du einen Text komplett von der KI schreiben und veröffentlichst ihn unverändert, ohne dass für deine Leserinnen erkennbar wäre, dass keine menschliche Hand mehr eingegriffen hat, dann greift die Kennzeichnungspflicht.

Nutzt du die KI hingegen nur als Ausgangspunkt und überarbeitest den Text inhaltlich, bis er wirklich nach dir klingt, entfällt die Pflicht. Genauso, wenn du selbst schreibst und die KI lediglich Rechtschreibung oder Formulierung glättet. Rein interne Inhalte wie Team-Notizen sind ohnehin nicht betroffen.

Praxis Tipp:

Bei der sogenannten redaktionellen Kontrolle entsteht oft ein Missverständnis. Es reicht nicht, einen KI-Text kurz zu überfliegen und abzunicken. Gemeint ist eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Text. Im Zweifel solltest du sogar dokumentieren können, wer den Inhalt wann geprüft hat.

Betrifft dich das als Coach oder Beraterin überhaupt?

Die entscheidende Weiche stellt der Begriff „öffentliches Interesse“. Gemeint ist damit nicht jede Information, die für deine Community spannend ist, sondern ein Informationszweck gegenüber der breiten Allgemeinheit.

Klassische Programmwerbung, persönliche Einblicke in deinen Alltag oder typischer Ratgeber-Content zu deiner Nische fallen in aller Regel nicht darunter.

Anders sieht es aus, wenn du dich zu Themen äußerst, die über deine eigene Zielgruppe hinaus gesellschaftlich bedeutsam sind, etwa als Finanzcoach zu aktuellen Zinsentscheidungen oder als Gesundheitsberaterin zu einer medizinischen Warnung mit breiterer Relevanz.

Veröffentlichst du in solchen Fällen komplett KI-generierten Content, ohne ihn selbst inhaltlich geprüft zu haben, rate ich dir zur Vorsicht und zu einer Kennzeichnung. Für den größten Teil des klassischen Online-Marketings darfst du aber erst einmal aufatmen.

KI-Bilder und KI-Videos: Was einen Deepfake rechtlich ausmacht

Der Begriff Deepfake fällt in diesem Zusammenhang ständig, wird aber selten wirklich erklärt.

Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen Deepfake, wenn drei Dinge gleichzeitig zutreffen:

Auf eine Täuschungsabsicht kommt es dabei überhaupt nicht an. Selbst ein Bild, das nur zur Illustration gedacht war, kann kennzeichnungspflichtig sein, sobald es objektiv geeignet ist, für echt gehalten zu werden.

Und ein Detail, das leicht übersehen wird: Es reicht schon, wenn eines der genannten Elemente real ist. Person, Ort und Gegenstand müssen nicht alle gleichzeitig zutreffen.

Was heißt das konkret für deinen Alltag?

Ein KI-generiertes Business-Portrait von dir vor einem echten, existierenden Wahrzeichen zählt als Deepfake im rechtlichen Sinn und muss gekennzeichnet werden, weil du als reale Person an einem realen Ort auftauchst.

Stellst du dich stattdessen vor eine offensichtlich erfundene Stadt-Kulisse, die es so nirgendwo gibt, greift die Pflicht in der Regel nicht, selbst wenn du selbst echt bist.

Vorsicht ist allerdings geboten, sobald der Begleittext etwas anderes suggeriert, zum Beispiel wenn du schreibst, das sei dein Trip nach einem bestimmten, tatsächlich aber frei erfundenen Ort gewesen. Dann kann die Pflicht plötzlich wieder aufleben, weil der Gesamteindruck eine echte Situation vortäuscht.

Auch eine geklonte Stimme, die realistisch nach einer echten Person klingt, sei es deine eigene oder die von jemand anderem, fällt unter diese Definition und muss gekennzeichnet werden.

Komplett erfundene Motive dagegen, mit fiktiver Person und fiktivem Ort, die klar als Fantasie erkennbar sind, brauchen keine Kennzeichnung.

Praxis Tipp:

Eine Sonderrolle nehmen Produktbilder ein. Zeigt das Bild ein konkretes Produkt, das du tatsächlich verkaufst, etwa dein physisches Workbook als Mockup, spricht vieles für eine Kennzeichnungspflicht. Handelt es sich eher um ein allgemeines Werbebild für eine ganze Produktreihe, ohne dass ein bestimmtes Exemplar gezeigt wird, ist die Rechtslage weniger klar. Höchstrichterlich entschieden ist das bislang nicht.
Im Zweifel rate ich dir auch hier: lieber kennzeichnen.

Die EU-Icons sind hilfreich, aber nicht in Stein gemeisselt

Die EU-Kommission hat Vorschläge für einheitliche Icons veröffentlicht, mit denen sich KI-Inhalte kennzeichnen lassen. Diese basieren momentan auf dem englischen Kürzel „AI“ und unterscheiden zusätzlich zwischen vollständig KI-generierten und lediglich KI-veränderten Inhalten.

Zwei Dinge solltest du dabei im Hinterkopf behalten:

Die Nutzung dieser Icons ist freiwillig. Ein eigenes, verständliches Label funktioniert genauso gut. Und das bloße Anbringen eines Icons ersetzt niemals die inhaltliche Prüfung, ob überhaupt eine Kennzeichnungspflicht besteht.

Weil deutsche Gerichte traditionell verlangen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer eigenen Sprache informiert werden, gilt die deutsche Abkürzung „KI“ derzeit als die rechtlich robustere Wahl gegenüber dem englischen „AI“.

Eine Plattform kann strenger sein als das Gesetz

Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht ist nur die halbe Wahrheit.

Instagram, TikTok und andere Plattformen haben eigene Richtlinien, die oft weiter gehen als das Gesetz selbst. Sie verlangen beispielsweise eine Kennzeichnung für jeden realistisch wirkenden KI-Inhalt, ganz gleich ob eine reale Person oder ein reales Ereignis darin vorkommt.

Wichtig dabei: Selbst wenn eine Plattform KI-Inhalte automatisch erkennt und markiert, bist du damit nicht automatisch aus deiner eigenen gesetzlichen Pflicht entlassen.

Ein Blick in die aktuellen Nutzungsbedingungen deiner Kanäle lohnt sich also unabhängig von der KI-Verordnung. Denn Verstöße dagegen können dich Reichweite kosten oder im schlimmsten Fall sogar den Account gefährden.

Was bei einem Verstoß realistisch droht

Die Höchststrafe von 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes klingt dramatisch, ist aber ein theoretischer Maximalwert.

Bei einzelnen Alltagsinhalten dürfte das Risiko einer behördlichen Prüfung überschaubar bleiben, schon allein weil die Aufsichtsbehörden unmöglich jeden einzelnen Beitrag kontrollieren können. Bei großangelegten Kampagnen oder besonders irreführenden Inhalten sieht die Sache natürlich anders aus.

Praktisch relevanter für dich als Unternehmerin ist ohnehin ein anderes Risiko: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Weil die Transparenzpflichten voraussichtlich auch als Regel für lauteren Wettbewerb gelten werden, könnten Mitbewerber oder Verbände eine fehlende Kennzeichnung abmahnen. Das bedeutet im Zweifel Abmahnkosten, eine Unterlassungserklärung und bei einem erneuten Verstoß sogar eine Vertragsstrafe.

Eine Kennzeichnung macht deinen Inhalt noch nicht rechtssicher

Ein Punkt, der leicht untergeht: Selbst eine korrekte KI-Kennzeichnung macht einen Inhalt nicht automatisch zulässig.

Zeigt dein KI-Bild eine erkennbare reale Person ohne deren Einwilligung, bleibt das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, ganz egal ob du den Inhalt als KI-generiert markiert hast oder nicht.

Die neue Kennzeichnungspflicht kommt also zusätzlich zu den bestehenden Regeln des Urheber-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechts hinzu. Sie ersetzt sie nicht.

Deine Checkliste für die nächsten Wochen

Rechtssicher mit KI arbeiten

Die neuen Kennzeichnungspflichten treffen nicht jeden Social-Media-Post gleichermaßen. Ignorieren solltest du sie trotzdem nicht.

Wer sich jetzt in Ruhe die eigene Content-Produktion anschaut und ein paar klare interne Regeln aufstellt, muss ab August nicht in Panik alles umbauen.

Und in diesem noch jungen Rechtsgebiet gilt ohnehin: Im Zweifel lieber einmal zu viel gekennzeichnet als einmal zu wenig.

Du willst dein Online-Business nicht nur beim Thema KI, sondern dauerhaft rechtssicher aufstellen? Dann lass mich dir helfen! In meinem Onlinekurs Total Legal gehe ich mit dir Schritt für Schritt durch alle rechtlichen Themen deines Business und die neuen Änderungen in Bezug auf die KI-Kennzeichnung werden hier ausführlich erklärt.

Total Legal - Der Onlinekurs für deine Rechtssicherheit

Wenn du deine rechtliche Absicherung nicht mehr dem Zufall überlassen willst, dann hol dir meinen Onlinekurs Total Legal. Ob Business- oder Creator-Account, dieser Kurs führt dich Schritt für Schritt durch alle rechtlichen Aspekte, damit du mit deinem Onlinebusiness sorgenfrei durchstarten kannst – und das ohne hohe Anwaltskosten!

Ich bin Agi Wee
Hallo, ich bin Agi Wee,

Rechtsanwältin, Hobby-Fotografin, Leseratte, Klavierspielerin, Tee-Liebhaberin, Yogi und Reise-Lover. Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag; ein Lächeln kostet nichts, also schenke es jedem, der dir begegnet.

Recht und Gesetz können kompliziert und unverständlich erscheinen – ich möchte helfen endlich Licht ins Dunkel zu bringen und zeige Dir, dass rechtliche Themen auch spannend und einfach sein können. Mein Ziel ist es, dass Selbstständige und Unternehmer/innen die Hintergründe rechtlicher Voraussetzungen verstehen und diese mit Leichtigkeit umsetzen können.

Trag Dich in den Newsletter ein und hol Dir exklusive Rechts-News:

Die Angabe Deines Vornamens ist freiwillig und dient der persönlichen Ansprache in den E-Mails. Du kannst Dich jederzeit über einen Link in den E-Mails wieder austragen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Deiner Daten findest Du in meiner Datenschutzerklärung.