Was wäre Instagram, TikTok oder YouTube ohne Musik? Irgendwie nicht das Gleiche! Erst durch die richtige Musiknutzung wird Content zum Erlebnis und die gewünschten Emotionen oder die Message wird transportiert.
Aber mache nicht den Fehler, einfach irgendeine Musik auf Social Media für deine Reels zu nutzen. Denn das kann weitreichende Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall teure Abmahnungen mit sich bringen.
Doch ganz ehrlich, die verschiedenen Begriffe rund um die Musiknutzung auf Social Media gleichen einem Dschungel und eigentlich fast keiner weiß, was genau mit Lizenz-frei, GEMA-frei oder gemeinfrei gemeint ist. Was davon kannst du wirklich ohne Bedenken nutzen?
Damit du dich das nicht mehr länger fragen musst, lass uns die einzelnen Begriffe bei der Nutzung von Musik näher anschauen.
Inhaltsverzeichnis
Lizenz(gebühren)frei

Beginnen wir mit einem der häufigsten Begriffen bei der Musiknutzung: “lizenzfrei” oder auch “lizenzgebührenfrei”. Der Begriff wird sehr oft falsch verwendet. Damit wird nämlich Musik beschrieben, die ohne Gebühren verwendet werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass so gar keine Lizenzen erforderlich sind. Was nämlich sein kann, ist, dass die Nutzung zeitlich begrenzt wurde oder aber, nur für bestimmte Zwecke erlaubt wurden.
Lizenzfrei bedeutet aber nicht urheberrechtsfrei. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt! Daher kann es sein, dass ein Musikstück zwar lizenzgebührenfrei ist, aber auch weiterhin urheberrechtlich geschützt ist. Ist das der Fall, kann es sein, dass eine weitere Lizenz zur Nutzung gebraucht wird.
Prüfe daher immer die Lizenzbedingungen und gehe sicher, dass du die gewünschte Musik auch wirklich für deine beabsichtigten Zwecke nutzen darfst.
GEMA-frei

Ein weiterer Begriff, der dir sicherlich schon mal begegnet ist, ist “GEMA-frei”. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass der Komponist oder Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA ist. Oder aber auch, dass die Musik so lizenziert wurde, dass für die Nutzung keine GEMA-Gebühren anfallen.
Aber auch hier bedeutet es nicht, dass wenn ein Musikstück “GEMA-frei” ist, dass dies uneingeschränkt genutzt werden kann auf Social Media. Denn auch hier kann es sein, dass die Musik immer noch urheberrechtlich geschützt ist und entsprechend nicht einfach bedenkenlos genutzt werden kann. Daher auch hier, immer noch mal genau die Lizenzbedingungen prüfen!
CC-Lizenz (Creative Commons Lizenz)

Kommen wir zum nächsten Begriff: CC-Lizenzen.
Das sind spezielle Urheberrechtslizenzen, die es den Urhebern ermöglicht, ihre Werke unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
Es gibt hierbei verschiedene CC-Lizenzen:
- CC BY: Du darfst das Werk verwenden, solange du den Urheber nennst.
- CC BY-SA: Du darfst das Werk verwenden und anpassen, aber nur unter der gleichen Lizenz
- CC BY-ND: Du darfst das Werk nur in seiner Originalform verwenden.
- CC BY-NC: Du darfst das Werk nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwenden.
Aber auch hier gilt, dass Musik mit einer CC-Lizenz nicht einfach so genutzt werden darf. Auch hier muss das Urheberrecht beachtet werden. Und um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, bitte auch hier immer die Lizenzbedingungen noch einmal prüfen.
Royalty-free

Ein weiterer Begriff, den du sicherlich schon einmal gehört hast ist “Royalty-free”.
Der Begriff wird oft fälschlicherweise so verstanden, dass der Inhalt vollständig frei von Urheberrechten ist. Doch “Royalty-free” bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzung unbegrenzt oder in allen Kontexten erlaubt ist, denn die Lizenzbedingungen legen genau fest, was erlaubt ist und was nicht.
Genau hierin liegt oft die Stolperfalle: Du erwirbst damit nur eine bestimmte Nutzungsberechtigung, die nicht für alle Fälle gilt. Deshalb ist es wichtig, die Lizenzbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass du die Musik im gewünschten Rahmen nutzen darfst, ohne rechtliche Probleme zu riskieren.
Gemeinfrei

Ein weiterer Begriff, der dir sicherlich schon mal begegnet ist, ist “GEMA-frei”. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass der Komponist oder Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA ist. Oder aber auch, dass die Musik so lizenziert wurde, dass für die Nutzung keine GEMA-Gebühren anfallen.
Aber, das kann von Land zu Land unterschiedlich sein und daher immer noch mal genau die Urheberrechtsgesetze und Lizenzbedingungen prüfen um sicherzustellen, dass es sich wirklich um gemeinfreie Musik handelt.
Urheberrechtsfrei

Kommen wir zum letzten Begriff: Urheberrechtsfrei.
Damit wird Musik gekennzeichnet, dessen Urheberrecht abgelaufen ist. In Europa ist dies 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers der Fall.
Leider wird aber urheberrechtsfrei falsch verwendet. Denn oft ist das Werk noch weiterhin urheberrechtlich geschützt, bis es gemeinfrei wird und ohne weitere Lizenz genutzt werden kann.
Musiknutzung ohne rechtliche Fehler
Wie du siehst, gibt es viele verschiedene Begriffe rund um die Musiknutzung auf Social Media und eine falsche Verwendung kann schnell zu rechtlichen Problemen führen.
Die ganze Begriffe können verwirrend sein und wie so oft liegt ganz oft im kleinsten Detail das Problem.
Achte daher immer genau auf die Lizenzbedingungen und gehe lieber auf Nummer sicher, ob du Musik wirklich richtig für deine Zwecke nutzt.